Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat einen Strafe von 300.000 Euro gegen die Plattform Airbnb annulliert
Schlappe für die Balearenregierung vor Gericht. Gegen die Vermittlungsplattform hatte man eine Geldstrafe von 300.000 Euro verhängt wegen des Verstoßes gegen das Tourismusgesetzt. Die Geldbuße ist nach Ansicht des Gerichts Nichtig. Die Balearen wollen nun weitere Rechtsmittel einlegen.
Die Strafe war im Februar 2028 verhängt worden weil unter anderem Ferienwohnungen ohne die vorgeschriebene Registrierungsnummer in dem Portal angepriesen wurden. Diese Nummer bekommen nur Anbieter von Ferienimmobilien auf Mallorca und den Nachbarinseln, die dafür auch eine Genehmigung haben.
Die Richter verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass Teile des balearischen Tourismusgesetzes von 2017 nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Die Pflicht, die Registrierungsnummer zu veröffentlichen, könne nur für die touristischen Anbieter gelten nicht aber für das Portal wie Airbnb selbst.
Die Landesregierung wollte mit dem Tourismusgesetz gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Auf der einen Seite wollte man der Schwarzvermietung und den damit entgangenen Steuereinnahmen entgegen treten. Auf der anderen Seite wurden Wohnen in Städten wie beispielsweise Palma de Mallorca immer teurer und knapp weil die Vermieter lieber an Touristen vermieteten.
Weitere Meldungen zu diesem Thema:
- Ministerpräsident Pedro Sánchez will letzte Verlängerung des Alarmzustandes
- Playa de Palma wird Versuchslabor für Corona-Urlaub
- Invasion der der blauen Segelqualle auf Mallorca
- Sommerurlaub in Spanien geht nur auf den Mallorca & Co. sowie den Kanaren
- Was ist jetzt auf Mallorca in Bezug auf Boot und Strand erlaubt?
- Gesundheitsminister Spahn gegen Ballermann-Tourismus auf Mallorca
- Spanien schließt erneute Ausgangssperre nicht aus
- Madrid erlaubt EU-Urlauber-Flüge ab Ende Juni
- Ryanair drückt sich vor der Erstattung der Ticketpreise