Seit heute und bis zum 20. September müssen die Hoteliers auf Mallorca die Touristensteuer an das Finanzamt zahlen.
Dafür gab es verschiedene Handhabungsmöglichkeiten. Fast alle Hoteliers haben sich jedoch für eine geschätzte Zahlungsmodalität entschlossen. Das bedeutet, dass sie kalkulieren müssen, wie viel Touristensteuer sie insgesamt im laufenden Kalenderjahr einnehmen. 40 Prozent davon müssen dann vorab an das Finanzamt gezahlt werden. Ausgenommen von dieser Selbstveranlagungs-Methode sind Campingplatz-Betreiber und Anbieter von Ferienwohnungen auf Mallorca. Sie bekommen im Frühjahr 2017 direkt eine Abrechnung vom Finanzamt.
Die Touristensteuer “ecotasa” muss seit dem 1. Juli von jedem Urlauber auf den balearischen Inseln gezahlt werden. Je nach Art der Unterkunft werden jetzt im Sommer zwischen 50 Cent und zwei Euro pro Tag fällig.