Hausbesitzer auf der Deutschen liebsten Ferieninsel dürfen sich künftig über erhebliche Steuervorteile freuen. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes kommen die geringen Steuerbelastungen all jenen zu Gute, die Ihre Häuser auf der Insel haben und vererben.
Hintergrund dabei ist, dass der EU-Gerichtshof die gängige Erbschaftssteuerrechtspraxis in Spanien kritisierte und für illegal erklärte. Hier wird zwischen Residenten, Personen die Spanien leben, und Nicht-Residenten unterschieden. Wer als Erbe nicht in Spanien wohnte musste in der Regel dreimal so viele Steuern zahlen, als Residenten. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz in der EU.
Bisher haben viele Immobilienbesitzer Kapitalgesellschaften gegründet und ihre Immobilien so übertragen. Das ist in Zukunft nicht mehr notwendig.
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