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Benimm-Regeln auch 2023 am Ballermann

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Ach 2023 gelten dieses strengen Benimm-Regeln am Ballermann auf Mallorca

Mallorca sagt dem Sauftourismus den Kampf an. Wer am Ballermann Party machen will, muss sich an Benimm-Regeln halten. Die Polizei greift hart gegen Gewalt, Strandpartys und Müll durch. Außerdem wollen Anwohner die Saufexzesse im Internet anprangern.

Sommer, Sonne, Ballermann – das ist für Viele der Inbegriff eines gelungenen Strand- und Partyurlaubs auf Mallorca. Die spanischen Behörden sehen das allerdings etwas anders und greifen daher nun durch. Die Insel will weg vom Billig-Image des Sauftourismus an der Playa de Palma.

Nachdem bereits die Sangria-Eimer verschwunden waren und strenge Raucher-Regeln galten, kommen jetzt diese Benimm-Regeln, zu denen sich übrigens die großen Partymacher am Ballermann bekennen wie „Megapark“, „Bierkönig“, „Oberbayern“ oder „Bamboleo“:

Diese Benimm-Regeln gelten auch 2023 am Ballermann

  • Party erst ab 18! Wer jünger ist, darf weder in Clubs noch Discos.
  • Party-Urlauber müssen mit Schuhen und Oberteil bekleidet sein.
  • Knallharte Zugangskontrollen: Wer in der Warteschlange negativ auffällt (betrunken, aggressiv, Tätowierungen mit Neonazi-Symbolen o.ä.), muss draußen bleiben.
  • Wer negativ auffällt, bekommt überall Hausverbot! Die Betreiber der Lokale informieren sich gegenseitig und haben zudem einen direkten Kanal zur Polizei eingerichtet.
  • Drogenkonsum in Partylokalen ist verboten.
  • Rauchen auf der Restaurant-Terrasse sowie beim Gehen auf offener Straße ist verboten (war es seit 2021, jetzt wird streng kontrolliert).
  • All-Inklusive mit Alkohol in Ballermann-Hotels ist verboten (war seit 2020 extrem eingeschränkt).
  • Trinkgelage auf der Straße sind verboten.
  • Verkauf von Alkohol nach 21:30 Uhr ist verboten.
  • Megafone, Lautsprecher (Lärmbelästigung) und Kostüme sind verboten.
  • Herumlaufen mit nacktem Oberkörper an der Promenade ist verboten.
  • Sex in der Öffentlichkeit/im Auto/am Hotelfenster ist verboten.
  • Wildpinkeln, Müll hinterlassen und Anpöbeln sich beschwerender Anwohner sind verboten.
  • Aufblasbare Sexpuppen oder Handtücher mit anzüglichen Bildern sind verboten.
  • Bei fahrenden Straßenhändlern zu kaufen, ist verboten.
  • Hütchenspiele oder das Anbieten von Massagen am Strand sind verboten.

Wer gegen diesen Verhaltenskodex verstößt, muss mit mindestens 100 Euro Strafe rechnen. Bei sehr schweren Verstößen kann es auch bis zu 3.000 Euro kosten!

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