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2,3 Millionen Euro für die Positionierung und Stärkung der lokalen Produkte

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Bild: Pixabay

Mallorca gibt 2,3 Millionen Euro für die Positionierung und Stärkung der lokalen Produkte aus

Der Consell de Mallorca wird 2,3 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um Aktionen und Projekte zur Förderung kleiner Unternehmen und lokaler Produkte auf Mallorca zu unterstützen. Der Exekutivrat hat auf Vorschlag des Inselrats für Wirtschaftsförderung und lokale Entwicklung, Jaume Alzamora, einen Aufruf zur Subventionierung genehmigt, so die Inselinstitution in einer Pressemitteilung.

Die Vereinbarung legt fest, dass das Ziel darin besteht, die Umsetzung von Aktivitäten zu fördern, die darauf abzielen, das lokale Wirtschaftsgefüge zu aktivieren, sowie die Durchführung von Projekten, die kohärent und mit nachhaltigen Wirtschaftsmodellen vereinbar sind, die die lokalen Produktionssektoren Mallorcas unterstützen und Maßnahmen zur Förderung des Handels und der lokalen Produkte, der lokalen Unternehmen und des traditionellen Handels und allgemein des so genannten Kurzschlussprodukts und allem, was damit zusammenhängt, fördern.

Laut Alzamora beinhaltet die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Notwendigkeit, das Wachstum lokaler Produkte zu fördern, um die Wirtschaftssektoren der Insel zu diversifizieren und ein Image für die eigenen Produkte der Insel zu schaffen und sie auf dem Inselmarkt zu stärken. Laut einer Pressemitteilung der Inselinstitution wird der Consell die Organisation von Messen und Ausstellungen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und mallorquinischer Produkte, die von Unternehmen, Organisationen und Institutionen angeboten werden, bezuschussen.

Ebenfalls förderfähig sind Projekte zur Förderung kleiner und mittlerer lokaler Unternehmen, Aktionen und Kampagnen zur Förderung traditioneller und lokaler Geschäfte sowie lokaler und lokaler Produkte und ganz allgemein das so genannte Kurzzeitprodukt und alles, was damit zusammenhängt, um die lokale Wirtschaft auf Mallorca wiederzubeleben. Die förderfähigen Maßnahmen in allen Aktionsbereichen müssen vollständig im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 durchgeführt worden sein.

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