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Strafzettel von Mallorca wird auch in Deutschland vollstreckt

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Strafzettel aus dem Mallorcaurlaub
Am besten die Strafzettel aus dem Mallorcaurlaub bezahlen

Auch im Urlaub sollte man sich peinlichst genau an die Verkehrsregel halten. Denn nicht selten bekommt man auch hier gern einen Strafzettel für Falschparken oder zu schnellem fahren.

Doch für den, der das Ticket ignoriert, kann es teuer werden. Nach einer europäischen Verordnung können die spanischen Strafzettel auch in Deutschland vollstreckt werden. Dazu wird man dann vom heimischen Ordnungsamt angeschrieben mit der Aufforderung den Betrag zu bezahlen. Tut man das nicht, muss man mit einer ganz normalen Zwangsvollstreckung rechnen.

Die Stadt Palma de Mallorca war die Kommune in Spanien die auch im Ausland Strafzettel eingetrieben hat. Das war erst deswegen möglich, weil die Stadt eine Firma damit beauftragte, die die Touristen über den Sachverhalt in ihrer Sprache informierte und ein Callcenter für Rückfragen betreibt. In den letzten zweieinhalb Jahren hat die Kommune bei ausländischen Europäern gut 900.000 Euro an Bußgeldern berechnet und dann im Heimatland der entsprechenden Verkehrssünder eingetrieben.

Das war erst deswegen möglich, weil die Stadt Palma de Mallorca eine Firma damit beauftragte, die die Touristen über den Sachverhalt in ihrer Sprache informierte und ein Callcenter für Rückfragen betreibt.

Der ADAC rät: Strafzettel bezahlen

Der ADAC-Jurist Michael Nissen warnt schon jetzt vor zu laxem Umgang mit Urlaubsknöllchen: „Nicht verjährte Strafzettel könnten laut EU-Vorgaben auch rückwirkend eingetrieben werden.“ Außerdem sei die 70-Euro-Schwelle trügerisch. „Der Betrag bezieht sich auf die Summe aus Geldbuße und Gebühren.“ Ein 65-Euro-Strafzettel reicht also eventuell schon aus.

Wer sich zu Unrecht abkassiert fühlt, sollte nicht abwarten. „Die Ämter in der Heimat agieren als reine Zahlstelle“, erklärt Nissen. Beschwerden gegen die Strafe müssen die Betroffenen daher im Ausland vorbringen. Meist bleiben hierfür nur zwei Wochen.

Am besten wird es sein, den Strafzettel einfach zu bezahlen. Somit spart man sich Ärger und kann auch beim nächsten Spanienbesuch mit ruhigem Gewissen über die Grenze fahren.

Außerdem bezahlt man, wenn man die Strafe gleich bezahlt deutlich weniger.

Und noch ein Tipp für Falschparker mit Strafzettel auf Kurzzeitparkplätzen:

Sollten mal ein Strafzettel hinter Ihrem Scheibenwischer klemmen, besteht die Möglichkeit die Strafe zu annullieren. Dazu können Sie innerhalb der auf dem Strafzettel vermerkten Frist (meist eine Stunde) am Parkautomaten eine minimale „Strafe“ zahlen. Und das geht so: Sie drücken am Automaten den blauen Knopf (anulación denuncia), zahlen den geforderten Betrag und stecken die ausgedruckte Quittung zusammen mit dem Strafzettel in den kleinen Umschlag, der dem „Knöllchen“ beilag und werfen diesen in den Schlitz unten am Parkautomaten. Das war’s.

© Mallorca-OK

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