Start Magazin Die große Lüge um die Bußgelder am Ballermann

Die große Lüge um die Bußgelder am Ballermann

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© Mallorca-OK

Das Politiker immer gern und viel reden und sich dabei immer bestens verkaufen ist auch auf Mallorca so. Der neue Bürgermeister der Stadt Palma José Hila präsentiert sicher gern als harter Mann, wenn es gegen den Ballermann und die vorrangig deutschen Partytouristen geht. Nach dem Wegfall der sognannten „Benimmregeln“ für die Playa de Palma konnte man trotzdem auf anderer rechtlicher Grundlage Verbote aus dem Hut zaubern.

Bis zu 3.000 Euro muss man für die Vergehen wie etwa Alkoholtrinken am Strand berappen. Und nach kurzer Zeit waren die ersten Erfolge da. Bürgermeister José Hila präsentierte sich kürzlich als der harte Mann am Ballermann: 163 Strafzettel zu je 1.500 Euro Bußgeld seien in der ersten Woche ausgestellt worden, in der die Polizei in der neuen „Interventionszone“ ernst machte und die Touristen kontrollierte. Insgesamt seien 244.500 Euro an Bußgeldern verhängt worden.

Doch wieviel von diesem Geld kommt tatsächlich in der Stadtkasse der Inselhauptstadt an? Allerdings blieben der Bürgermeister und die Polizei auffällig vage, wie viel davon sie wirklich eintreiben können. Wohl aus gutem Grund: Wie Recherchen ergaben, wird die Stadt Palma zwar viel Arbeit haben, aber am Ende bei Zahlungsverweigerern leer ausgehen. Der Grund: Bei einer Vollstreckung in Deutschland bleibt das Geld in Deutschland.

Auch in Spanien muss man das Bußgeld nicht auf der Stelle bezahlen. Man kann darauf bestehen, dass der Polizist die persönlichen Daten aufnimmt und die Stadt dann den Bußgeldbescheid an die Heimatadresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sende. Dieser Bußgeldbescheid muss dann auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Das erhöht den Aufwand für die Stadt Palma zusätzlich.

Die Stadt Palma hätte also von dem aufwendigen Verfahren finanziell gar nichts. Zumal eine Vollstreckung erst dann möglich ist, wenn der Bescheid rechtskräftig wurde. Ein Tourist kann zunächst Widerspruch einlegen.

Leichtes Spiel hat die Stadt daher nur mit jenen ausländischen Touristen, die das bei Bußgeldern übliche Rabatt-Angebot annehmen und schnell zahlen. Bei Sofortzahlung kann die Strafe um bis zu 50 Prozent reduziert werden.

Kommt am Ende dennoch ein rechtskräftiger Bußgeld-Bescheid heraus, können die Touristen immer noch darauf hoffen, dass die Stadt mangels eigener Einnahmen gar nicht vollstrecken lässt. Bei Verkehrsknöllchen hat Palma in der Vergangenheit einen Inkassodienst bemüht, doch die Stiftung Warentest sagt dazu klipp und klar: „Diese haben keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken, und setzen darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt“.

Bleibt noch die Option, ein rechtskräftiges Bußgeld zu vollstrecken, wenn der Tourist wieder auf die Insel kommt. Was er angesichts der unschönen Erfahrungen vielleicht nie wieder tun wird. Womit der Bürgermeister dann doch zumindest teilweise sein Ziel erreicht hätte.

Unter dem Strich wieder einmal im Rathaus von Palma de Mallorca viel Wind um nichts gemacht. Zu mindestens kann sich Palmas Bürgermeister gut bei den verärgerten Bürgern an der Playa de Palma positionieren.

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